Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Finanzielle Folgen eines Betriebsstillstands begrenzen.
Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung.
Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BUVersicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.
Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Gerne beraten wir Sie individuell und unabhängig.