Direkt zum Inhalt
Gewerbliche Absicherung

Gewerberechtsschutz

Rechtliche Interessen des Betriebs finanziell absichern.

 Zurück zur Übersicht „Gewerbliche Absicherung“
Leistungsumfang

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Versicherbare Leistungen

Welche Leistungen sind versicherbar?

Versicherbar sind u. a.:

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement (i. d. R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
Weitere Leistungsarten

Welche Leistungsarten sind zusätzlich enthalten?

Soweit vereinbart, sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten sowie Daten-Rechtsschutz vor Gerichten. Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich, einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend; einige Punkte können je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen bzw. mitversichert werden.

Nicht versicherbar

Welche Leistungen sind nicht versicherbar?

Nicht versicherbar sind u. a.:

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • vorsätzlich begangene Straftaten (rechtskräftiges Urteil)
  • vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden)

Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.

Im Überblick

Wichtige Details

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist sonst noch zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine kann eine Wartezeit vereinbart sein; für Versicherungsfälle innerhalb dieser Wartezeit oder vor Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.

Ergänzende Absicherung

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen und eine unbedingte Notwendigkeit. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden, und prüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten bis hin zu einem Rechtsstreit werden dann getragen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler haften zudem in der Regel persönlich mit ihrem Privatvermögen.

Directors & Officers-Versicherung (D&O)

Bei der D&O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihrer Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma, versicherte Personen sind die Geschäftsleitung. Im Falle einer Insolvenz schützt die D&O auch alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer vor möglichen Zugriffen durch den Insolvenzverwalter, wenn dieser Fehlentscheidungen feststellt.

Persönliche Beratung

Passender Schutz für Ihr Unternehmen.

Gerne beraten wir Sie individuell und unabhängig.