Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge schützen.
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik- und Glasversicherung.
Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Geschäftsbetrieb zeitnah wiederherzustellen. Da die Fixkosten (Löhne/Gehälter, Miete usw.) dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation schnell existenzbedrohend werden. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten und ersetzt entgangene Betriebsgewinne bis zur vereinbarten Haftzeit (i. d. R. 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens; längere Haftzeiten sind vereinbar). Es gibt drei Arten: die Kleine BU (KBU), die Mittlere BU (MBU) und die Große BU (GBU).
Gerne beraten wir Sie individuell und unabhängig.