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Gewerbliche Absicherung

Inhaltsversicherung

Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge schützen.

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Leistungsumfang

Was ist versichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Versicherbare Schäden

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Nicht versichert

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
  • Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Schäden durch Wasserdampf, Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung)
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung)
  • Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (in der Elementarschadenversicherung)
Im Überblick

Wichtige Details

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte; auch die Entsorgung von Sondermüll ist versichert
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten entsprechend gelagert
Ergänzende Absicherung

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Elektronik- und Glasversicherung

Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik- und Glasversicherung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Geschäftsbetrieb zeitnah wiederherzustellen. Da die Fixkosten (Löhne/Gehälter, Miete usw.) dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation schnell existenzbedrohend werden. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten und ersetzt entgangene Betriebsgewinne bis zur vereinbarten Haftzeit (i. d. R. 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens; längere Haftzeiten sind vereinbar). Es gibt drei Arten: die Kleine BU (KBU), die Mittlere BU (MBU) und die Große BU (GBU).

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Gerne beraten wir Sie individuell und unabhängig.