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Gewerbliche Absicherung

Gewerbliche Kfz-Versicherung

Fuhrpark und gewerblich genutzte Fahrzeuge passend absichern.

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Leistungsumfang

Was ist versichert?

Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann Folgendes versichert werden:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern noch um Rabattschutz, GAP-Deckung sowie Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden).

Versicherte Gefahren

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Haftpflicht-Versicherung

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.

Teilkasko-Versicherung

Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung.

Vollkasko-Versicherung

Selbstverschuldete Unfälle sowie mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.

Schutzbrief

Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten etc.

Insassen-Unfallversicherung

Vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall.

Fahrerschutz

Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten).

Nicht versichert

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden im Rahmen einer dem Versicherer nicht angezeigten gewerblichen Nutzung (z. B. Güterverkehr bei Fahrzeugen, bei denen lediglich der risikoärmere Werkverkehr angegeben wurde)
  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

Im Überblick

Wichtige Details

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert; Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sollte man verzichten. Bei Teil- und Vollkasko wird der Zeitwert erstattet; bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer Vereinbarungen zum Neuwertersatz. Bei GAP-Deckung wird im Totalschaden- oder Diebstahlfall mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.

Ergänzende Absicherung

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Unfallversicherung

Mitarbeiter, die viel auf der Straße unterwegs sind, sind einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Übernehmen Sie soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sichern Sie diese ab. Eine Gruppenunfallversicherung mindert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrag übernommen – auch für viele andere Streitigkeiten rund um den Fuhrpark.

Werkverkehrsversicherung

Schäden an Ihrem Fahrzeug sind über eine Kaskoversicherung abdeckbar. Diese kommt aber nicht für transportierte Ware, Werkzeuge oder sonstige mitgeführte Arbeitsgerätschaften auf, wenn diese bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen. Auch u. a. Bremsschäden oder Diebstahl werden übernommen. Für jedes Unternehmen, das Werte transportiert, ist eine solche Versicherung empfehlenswert.

Persönliche Beratung

Passender Schutz für Ihr Unternehmen.

Gerne beraten wir Sie individuell und unabhängig.