Haftpflicht-Versicherung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.
Fuhrpark und gewerblich genutzte Fahrzeuge passend absichern.
Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann Folgendes versichert werden:
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern noch um Rabattschutz, GAP-Deckung sowie Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden).
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.
Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung.
Selbstverschuldete Unfälle sowie mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.
Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten etc.
Vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall.
Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten).
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert; Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sollte man verzichten. Bei Teil- und Vollkasko wird der Zeitwert erstattet; bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer Vereinbarungen zum Neuwertersatz. Bei GAP-Deckung wird im Totalschaden- oder Diebstahlfall mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet.
Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.
Mitarbeiter, die viel auf der Straße unterwegs sind, sind einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Übernehmen Sie soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sichern Sie diese ab. Eine Gruppenunfallversicherung mindert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.
Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrag übernommen – auch für viele andere Streitigkeiten rund um den Fuhrpark.
Schäden an Ihrem Fahrzeug sind über eine Kaskoversicherung abdeckbar. Diese kommt aber nicht für transportierte Ware, Werkzeuge oder sonstige mitgeführte Arbeitsgerätschaften auf, wenn diese bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen. Auch u. a. Bremsschäden oder Diebstahl werden übernommen. Für jedes Unternehmen, das Werte transportiert, ist eine solche Versicherung empfehlenswert.
Gerne beraten wir Sie individuell und unabhängig.