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Gewerbliche Absicherung

Landwirtschaftliche Versicherungen

Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe individuell gestalten.

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Landwirt? Landwirt!

Kaum eine Branche ist so facettenreich

Getreide, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Honig, Fisch, Holz … – all das bescheren uns die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft. Doch kaum ein landwirtschaftlicher Betrieb beschränkt sich inzwischen nur auf seine Kerntätigkeit. Urlaub auf dem Bauernhof, Vertrieb eigener Erzeugnisse im Hofladen, Erzeugung von Energie durch Solar- oder Biomasseanlagen, Holzhandel … – auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig, das Einkommen durch Nebentätigkeiten zu ergänzen.

Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre driften in der Landwirtschaft Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz dramatisch auseinander. Nicht selten sind Höfe bereits in der zweiten Generation oder länger beim selben Versicherer unter Vertrag. Das Ergebnis sind oft Deckungslücken, die heftige finanzielle Folgen nach sich ziehen können. Nachfolgend sprechen wir die wichtigsten betrieblichen Versicherungen an.

Betriebliche Risiken

Haftung und Umwelt

Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen und eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden, und prüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Da es keine pauschale Summenbegrenzung gibt, kann bei einem großen Schaden schnell die Existenz auf dem Spiel stehen; als Einzelunternehmer haften Sie in der Regel auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Wir empfehlen, jede Art von Nebentätigkeit anzuzeigen. Die private Haftpflichtabsicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits enthalten.

Umwelthaftpflichtversicherung

Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz, Düngemittel … Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt der Stoffe zu einer Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt. Moderne Tarife beinhalten heute meist bereits eine Umwelt-Basisversicherung; diese ist jedoch auf bestimmte Volumina begrenzt. Reichen diese Summen nicht aus, muss der Schutz komplett über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Umweltschadenversicherung

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren – auch wenn die Schäden „der Allgemeinheit“ entstanden sind. Versichert ist – je nach Umfang – die gesetzliche Haftpflicht gem. Umwelthaftungs- bzw. Umweltschadengesetz. Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor – das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Nahezu alle Produkte aus landwirtschaftlichen Betrieben werden von anderen Gewerbetreibenden weiterverarbeitet. Stellt sich z. B. heraus, dass zugelieferte Milch mit Pestiziden verunreinigt ist, muss oft eine komplette Produktionscharge einer Käserei entsorgt werden; Rückrufkosten und PR-Maßnahmen kommen hinzu. Ein moderner Tarif sollte bereits über eine entsprechende Deckung verfügen oder zumindest die Möglichkeit eines Einschlusses bieten.

Betriebliche Risiken

Sach- und Ertragswerte

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Ungeachtet dessen, ob es sich um Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, deckt sie im Rahmen der gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung. Absichern können Sie sich gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementarrisiken und die sogenannten „unbenannten Gefahren“.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt, kann es problematisch werden, die weiterlaufenden Kosten zu decken. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung in Höhe des versicherten Wertes Ihrer Ausstattung. Ist absehbar, dass Mehrkosten und Ertragsausfall diesen Wert übersteigen, sollte die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.

Gebäudeversicherung

Landwirtschaftliche Gebäude wurden oft nur gegen Feuer abgesichert – häufig mit entsprechend alten Bedingungen. Auch in der Landwirtschaft sollte ein Gebäude gegen alle Gefahren abgesichert werden, die bei reinen Wohnhäusern nötig sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar. Bei Nutzgebäuden wie Ställen oder Scheunen kann man teilweise von dieser Regel abweichen.

Elektronikversicherung

Auch die EDV hat Einzug in den modernen landwirtschaftlichen Betrieb gehalten. In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden. Neben der Absicherung der reinen Sachschäden ist eine Erweiterung um Datenwiederherstellungskosten und Software vereinbar.

Arbeitsmaschinenversicherung

Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden.

Tierversicherungen

Für Tiere bietet der Versicherungsmarkt eine bunte Fülle verschiedener Absicherungsmöglichkeiten für den Fall des Ablebens eines Tieres. Vor allem Krankheiten können schnell dazu führen, dass behördlich angeordnet wird, dass z. B. ein kompletter Viehbestand gekeult werden muss. Auch Zuchttiere können mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden – teils bereits als Fötus im Mutterleib.

Waldversicherung

Waldbesitzer mussten in den vergangenen Jahren häufig erleben, welches Zerstörungspotential ein Sturm hat. Auch Brände sind in deutschen Wäldern nicht selten – etwa 1.300 pro Jahr. Mit einer Waldversicherung können Sie sich in gewissem Rahmen gegen die finanziellen Nachteile absichern, die Sturm oder Feuer an Ihrem Wald anrichten.

Ernteausfallversicherung

Ein ordentlicher Hagelschauer kann einem Landwirt die ganze Ernte verhageln. Mit einer Hagelversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen ab. Neben Hagel können auch Ernteausfälle nach Sturm, Trockenheit (Dürre), Starkregen oder Frost abgesichert werden – auch für den Anbau anderer Feldfrüchte.

Betriebliche Risiken

Fuhrpark und Recht

Kfz-Versicherung

Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Fahrzeuge mit mehr als 6 km/h sind versicherungspflichtig – das gilt auch für Zugmaschinen und reine Stalltraktoren. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und versicherungspflichtig; über 20 km/h muss ein amtliches Kennzeichen erteilt und eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden. Bei Fremdeinsatz außerhalb der Landwirtschaft – z. B. im Winterdienst für die Kommune – besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz; zeigen Sie Sondereinsätze daher unbedingt immer vorher an.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung Ihres Betriebs. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht aus. Auch wichtige Themen wie „Cross Compliance“ bei der Bewilligung von Subventionen oder Vertragsrecht sind heute bei vielen Versicherern von Haus aus mitversichert. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

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