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Gewerbliche Absicherung

Maschinenversicherung

Stationäre und fahrbare Maschinen gegen Sachschäden absichern.

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Leistungsumfang

Was kann versichert werden?

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden, z. B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u. v. m.

Versicherbare Schäden

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Sturm, Frost, Eisgang
  • bei fahrbaren Geräten zusätzlich Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl
Nicht versichert

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind.

Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

Im Überblick

Wichtige Details

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. Bezugskosten (z. B. Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages zu einer Unterversicherung kommen kann.

Auch sämtliches – auch nachträglich angeschafftes – Zubehör ist anzugeben. Neue Maschinen müssen unverzüglich gemeldet werden, denn sie gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile, Lohn- und lohnabhängige Kosten, De- und Remontage, Transport, Eil- und Expressfrachten). Soweit vereinbart sind auch Aufräumungs- und Dekontaminationskosten versichert.

Im Totalschadensfall wird der Zeitwert unmittelbar vor Schadeneintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt; bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.

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