Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. Bezugskosten (z. B. Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages zu einer Unterversicherung kommen kann.
Auch sämtliches – auch nachträglich angeschafftes – Zubehör ist anzugeben. Neue Maschinen müssen unverzüglich gemeldet werden, denn sie gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.