Vermögensschaden-
haftpflicht
Reine Vermögensschäden aus beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit absichern.
Was ist versichert?
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, z. B. Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozeßführung oder unwirksame Vertragsgestaltungen.
Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, z. B. Fristversäumnisse, unvollständige Auskünfte, unterlassene Beantragungen oder Nichtweiterleitungen.
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken beruht (wichtiger Abwehrschutz!).
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind alle Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen (z. B. der Aufwand für die Berichtigung und Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung), wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Übernommen werden: die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht, die Zahlung der Entschädigungen bei begründeten Ansprüchen, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche sowie alle Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung.
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