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Private Absicherung

Berufsunfähigkeits-
versicherung

Arbeitskraft zuverlässig absichern und den Lebensstandard schützen.

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Für wen geeignet?

Für wen ist die Versicherung?

Für Berufstätige, Selbstständige und alle Personen, deren Einkommen von ihrer Arbeitskraft abhängt.

Leistungsumfang

Was ist versichert?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist, d. h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

Im Überblick

Wichtige Details

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z. B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).

Nicht mitversichert

Welche Ereignisse sind u. a. nicht mitversichert?

  • Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50 %, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
  • Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z. B. Piloten oder Sprengmeister.
  • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Bei Vorsatz wird nicht geleistet, z. B. wenn ein Chirurg sich absichtlich einen Finger abtrennt, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
  • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d. h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.
Ergänzende Absicherung

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Dread-Disease-Absicherung

Eine Dread-Disease-Absicherung (Schwere Krankheiten) ist die ideale Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50 % Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mind. 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread-Disease-Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbstständige und Personen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung sein.

Unfallversicherung

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70 % aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z. B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Pflegezusatzversicherung

Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Persönliche Beratung

Sichern Sie Ihre Arbeitskraft passend zu Ihrer persönlichen Situation ab.

Gerne beraten wir Sie individuell und ungebunden.