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Private Absicherung

Glasversicherung

Damit Glasbruch schnell und ohne hohe finanzielle Belastung behoben werden kann.

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Für wen geeignet?

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle, deren Gebäude oder Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Leistungsumfang

Was ist versicherbar?

Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.

Im Gebäude / Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.

Im Überblick

Wichtige Details

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren- Versicherung“, d. h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6–8 m²), z. B. Schaufenster, müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z. B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

Nicht versichert

Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?

  • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z. B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
  • Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
  • Hohlgläser
  • Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
  • Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie
Ergänzende Absicherung

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Wohngebäude- und Hausratversicherung

Glasscheiben sind nur ein Teil des Gebäudes und der Einrichtung. Mauerwerk, Dach und die kompletten Hausratgegenstände stellen große Werte dar, welche es abzusichern gilt. Das Gefahrenpotential durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Gebäude- und Mobiliarverglasung

Versicherbar sind sowohl Gebäudeverglasungen (Fenster, Türen, Balkone, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächer) als auch Mobiliarverglasungen (Glasscheiben und -platten von Bildern und Schränken, Spiegel sowie Innentürverglasungen).

Persönliche Beratung

Wir prüfen, welcher Glasversicherungsschutz zu Ihrer Immobilie passt.

Gerne beraten wir Sie individuell und ungebunden.