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Private Absicherung

Privathaftpflicht-
versicherung

Ein unverzichtbarer Schutz vor Schadenersatzansprüchen des täglichen Lebens.

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Für wen geeignet?

Für wen ist die Versicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.

Leistungsumfang

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Personenkreis

Der Familientarif

Grundsätzlich besteht Deckung für

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs- oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit

Oftmals erstreckt sich der Schutz auch auf

  • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs
Nicht versichert

Grundsätzlich nicht versicherte Schäden

Grundsätzlich nicht versichert

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Geldstrafen und Bußgelder

Je nach Tarif einschließbar

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Neuwertentschädigung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten
Sonderfall Glasbruch

Glasschäden als Mieter

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mitgemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.

Ergänzende Absicherung

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung

Mietern empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Glasversicherung aus obig beschriebenem Grund.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Risiko könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Die Schadenhöhe kann gewaltige Dimensionen erreichen, selbst wenn nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen – Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind. Das Risiko könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Das hängt vom jeweiligen Tarifwerk ab.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer an-, um- oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. Auch hier könnte das Risiko unter gewissen Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung gedeckt werden.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden: Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Daher macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn.

Persönliche Beratung

Wir prüfen den passenden Haftpflichtschutz für Sie und Ihre Familie.

Gerne beraten wir Sie individuell und ungebunden.