Grundsätzlich besteht Deckung für
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte
- Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
- Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs- oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
- Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit