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Private Absicherung

Unfallversicherung

Finanzielle Folgen eines Unfalls gezielt absichern.

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Für wen geeignet?

Für wen ist die Versicherung?

Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.

Leistungsumfang

Was ist versichert?

Versichert sind die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Versicherbare Leistungen

Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?

Invaliditätsleistung

Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z. B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.

Verschiedene Tagegelder

Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt, z. B. Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. R. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen).

Unfall-Krankentagegeld

Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.

Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.

Übergangsleistung

Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung. Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.

Progression

Wie verhält es sich im Schadensfall mit der Progression und der Höhe der Entschädigungszahlung?

Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:

  • von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
  • der Höhe des Invaliditätsgrads
  • der vereinbarten Progression

Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.

Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechnung angehoben. Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.

Ergänzende Absicherung

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Berufsunfähigkeitsversicherung

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Stationäre Zusatzversicherung

Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt.

Pflegezusatzversicherung

Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Auslandsreisekrankenversicherung

Für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

Persönliche Beratung

Wir stimmen Leistungen und Versicherungssumme auf Ihren Bedarf ab.

Gerne beraten wir Sie individuell und ungebunden.